RETT-Blocker Immoschutz

St. Publius hat zusammen mit der renommierten Kanzlei KöTax aus Düsseldorf eine spezielle RETT-Blocker Struktur entwickelt mit der Sie trotz § 1 Abs. 3a GrEStG grunderwerbssteuerfrei Immobilien ins Ausland verlagern können!

Ihre Immobilien unterliegen nach dem Transfer in eine ausländische Limited (z.B. Malta Ltd oder Irland Ltd.) einem Steuersatz von nur noch 5 – 15%. Der Zugriff des deutschen Staates auf Immobilien in Ltd-Besitz ist äußerst beschränkt. Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt nicht weitestgehend nicht mehr an.

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