Wohnsitz Schweiz: Bedingungen und Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Wohnsitz in der Schweiz richten sich nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck. Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ein Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit müssen deshalb getrennt geprüft werden.
EU/EFTA: Beschäftigung und Aufenthalt
Für EU/EFTA-Angehörige mit einer unbefristeten oder mindestens 365 Tage dauernden Anstellung kommt grundsätzlich die fünfjährige Bewilligung B EU/EFTA in Betracht. Für kürzere Aufenthalte gelten andere Regelungen.
Ohne Erwerbstätigkeit
EU/EFTA-Angehörige können eine Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit erhalten, wenn ausreichende finanzielle Mittel und eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachgewiesen werden.
Quelle: SEM: Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA.
Selbstständige und Drittstaatsangehörige
Bei einer selbstständigen Tätigkeit sind Geschäftsmodell und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit mit der zuständigen Behörde abzuklären. Für Personen außerhalb der EU/EFTA gelten andere Zulassungsbedingungen. Eine Firmengründung oder ein Immobilienkauf begründet für sich allein keinen automatischen Aufenthaltsanspruch.
Quelle: SEM: Aufenthalt in der Schweiz.
Den Umzug vorbereiten
- Gültigen Ausweis und Unterlagen zum Aufenthaltszweck zusammenstellen.
- Wohnmöglichkeit und kantonal verlangte Nachweise klären.
- Anmeldung und Bewilligungsverfahren mit Gemeinde und Migrationsamt abstimmen.
- Versicherungsschutz und Sozialversicherung prüfen.
- Steuerliche Folgen im bisherigen Wohnsitzstaat und in der Schweiz vor dem Umzug besprechen.
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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen; die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall und den geltenden kantonalen Regeln ab.
