St. Publius

Malta Ltd. & Deutsche Kapitalgesellschaft

Für Eigentümer deutscher Kapitalgesellschaften ist die Errichtung einer maltesischen Limited Tochter sehr interessant. Das deutsche Finanzamt unterstützt diese Konstruktion mit dem weitgehenden Verzicht auf die Besteuerung der Gewinne aus Malta. Insbesondere für Unternehmen die eine internationale Ausrichtung haben und Geschäftsbereiche nach Malta auslagern können, ist Malta sehr attraktiv.

Gewinne einer deutschen Kapitalgesellschaft müssen mit ca. 30% versteuert werden. Es stehen somit nach Steuern nur noch 70% des ursprünglichen Gewinnes der Kapitalgesellschaft zur Verfügung. Bei Inanspruchnahme der EU-Mutter-Tochter Richtline zwischen Malta und Deutschland kann die deutsche Kapitalgesellschaft 95% der Gewinne steuerfrei aus Malta vereinnahmen. In Malta selber fällt nur eine Steuer von 5% an. Als Resultat aus dieser Holding, verbleiben in der deutschen Kapitalgesellschaft ca. 93% der Gewinne aus Malta. Ein Liquiditätsvorteil von ca. 32% auf das Steuervolumen.

Dieses Holding-Modell funktioniert natürlich mit allen EU Ländern. Allerdings ist Malta aufgrund des 6/7 Tax Return Systems besonders attraktiv. St. Publius berät Sie in allen Fragen rund um Holdingsysteme in Verbindung mit Malta.

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