St. Publius

Malta Limited & Deutsche Stiftung

Stiftungen, vor allem Treuhandstiftungen, und gemeinnützige wie auch nichtgemeinnützige Vereine sind modern, zukunftsweisend und sehr sinnvolle Alternativen, nicht nur zum Schutz für Eigentum und Vermögen. Bei Stiftungen wird immer mehr die einfache und schnelle Variante der Treuhandstiftung ohne den Nachweis von Gründungskapital genutzt. Es gibt also viele Gründe zur Errichtung einer Stiftung z.B. ideelle, wirtschaftliche, steuerliche, soziale, persönliche, gesellschaftliche, individuelle, Sicherung des Lebenswerks oder bei Erbangelegenheiten.

Von ca. 20.000 Stiftungen in Deutschland sind etwa 80% Treuhandstiftungen, diese unterliegen keiner gesetzlichen, sondern einer vertraglichen Form. Es gibt kein gesetzlich oder rechtlich geregelltes Mindestkapital bei Gründung und sie sind relativ kurzfristig zu gründen, unterliegen nur wenigen Formvorschriften. Ein Beispiel für eine gemeinnützige Stiftung ist z.B. die Knappertsbusch-Stiftung (www.knappertsbusch-stiftung.de)

Eine Stiftung oder ein Verein verfolgen gemeinnützige Zwecke, wenn Ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebieten selbstlos zu fördern, sie sind im § 52 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung definiert.

Folgende Zwecke sind gemeinnützig:
– Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
– Bildung und Erziehung, Religion, Völkerverständigung
– Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz
– Heimatgedanke, Alten- und Jugendhilfe
– Öffentliche Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport
– Amateurfunk, Modellflug und Hundesport
– Verbraucherschutz und Verbraucherberatung
– Demokratische Staatswesen
– Tier- und Pflanzenzucht sowie Kleingärtnerei
– Traditionelles Brauchtum (inkl. Karneval, Fastnacht und Fasching)
– Soldaten- und Reservistenbetreuung
– Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, Aussiedler, Kriegsopfer
– Feuer-, Arbeits-, Zivil-, Unfall- und Katastrophenschutz
– Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
– Gleichberechtigung von Frauen und Männern
– Schutz von Ehe und Familie
– Kriminalprävention, Rettung aus Lebensgefahr

Einige Vorteile von (gemeinnützigen) Stiftungen:
– Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte
– relativ einfach zu gründen, auch ohne Nachweis von Kapital
– Schutz vor Pfändungen, pfändungssicher
– Eigentum und Vermögen jeglicher Art können geschützt werden
– Schutz vor Zwangsbeleihung des Sparguthabens
– Schutz vor Zwangshypotheken
– eitgehende Befreiung von Steuern
– Spenden in die eigene Stiftung oder den eigenen Verein möglich
– Zustiftungen in andere Stiftungen und Vereine möglich
– Urheberrechte lassen sich übertragen
– Vermögensanlagen, Darlehensspenden möglich
– entgeltliche Leistungen lassen sich gestalten
– keine Publizitätspflicht, Eigenbedarfsvorteil
– keine Veröffentlichung im Handelsregister
– Einsatz von Botschaftern und Fachpersonal möglich
– besser als Dauertestamentsvollstreckung
– ideal bei Erbangelegenheiten, Vermächtnisse möglich
– öffentliche Zuschüsse möglich

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