Treuhanddienstleistungen
Treuhanddienstleistungen hören sich verlockend an. Haben vor vielen internationalen Behörden jedoch wenig Akzeptanz. Entscheidend ist immer der Benificial Owner. Auch wenn Steuerberater / Anwälte der Schweigepflicht unterliegen, so bekommt der Steuerpflichtige in seinem Heimatland häufig Steine in den Weg gelegt. Treuhandlösungen im klassischen Sinne sind in immer strenger werdenden Vorschriften nicht mehr zeitgemäß.
St. Publius arbeitet anders. Mit notariellen Vorkaufsrechten sind alle Firmen der St. Publius Gruppe Eigentum von St. Publius. Auf Wunsch verkauft St. Publius jedoch die Unternehmen an seine Kunden – zu vorher festgelegten Konditionen.
Von der Gründung bis zum Verkauf kümmert sich ein professioneller Geschäftsführer um die Belange des Unternehmens. Gemeinsam mit den Mandanten arbeitet der Geschäftsführer zum Wohle des Unternehmens.
Lassen Sie sich von den Möglichkeiten von St. Publius in Bezug auf innovative Lösungen informieren.