St. Publius

Limited in Deutschland gründen

Die englische oder maltesische Rechtsform der Limited hat gegenüber Ihrem deutschen Pendant der GmbH zahlreiche Vorteile für den Gesellschafter. Dank gültiger Urteile des europäischen Gerichtshofes ist die Limited in Deutschland darüber hinaus voll geschäfts- und vertragsfähig, sodass sie der GmbH in nichts nachsteht und die gleichen Rechte (aber auch Pflichten genießt). Da die Limited in Deutschland dennoch ihren Sitz im Vereinigten Königreich oder in Malta hat, sind bei Ihrer Gründung jedoch zahlreiche juristische Hürden zu nehmen, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit die Limited auch in Deutschland geschäftsfähig und vom Finanzamt und anderen Institutionen anerkannt wird. Wir von St. Publius helfen Ihnen, die Klippen bei der Gründung Ihrer eigenen Limited sicher zu umschiffen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was für Sie wirklich wichtig ist: Ihre Geschäfte!

Die Vorteile der Limited in Deutschland

Während die Stammkapital bei einer traditionellen deutschen GmbH weiterhin bei 25.000 Euro liegt, kann eine Limited mit einem Stammkapital von nur einem Englischen Pfund (GBP) gegründet werden. Das hat den Vorteil, dass Haftungsrisiken für die Limited wirkungsvoll ausgeschaltet werden können, da die Gesellschaft nur bis zur Höhe Ihres Stammkapitals haftbar ist. Der Gesellschafter kann durch die Gründung der Limited sein Privatvermögen sichern, da nicht er, sondern nur die Gesellschaft bis zur Höhe des Stammkapitals haftbar ist. Durch eine treuhänderisch gehaltene Limited können darüber hinaus deutsche Rechtsformen, und damit auch die Personen dahinter, wirkungsvoll und legal anonymisiert werden. In vielen Fällen lassen sich durch die Gründung einer Limited auch Steuern sparen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprochen werden. Die Vorteile sind also:

  • geringes Stammkapital
  • anonymisierte Führung Ihrer Geschäfte
  • Sicherung Ihres Privatvermögens
  • in vielen Fällen Steuerersparnisse

Das brauchen Sie für die Limited in Deutschland

In der Regel werden Sie nach der Gründung Ihrer Limited Ihre Geschäfte von Deutschland aus führen, auch wenn der eingetragene Firmensitz sich in UK oder auf Malta befindet. Dies stellt eine selbständige Zweigniederlassung dar, die zulässig ist, jedoch im Handelsregister eingetragen werden muss. Ferner benötigen Sie hierfür eine beglaubigte Registerbescheinung, eine beglaubigte Übersetzung des Gesellschaftsvertrags, sowie den Original-Gesellschaftsvertrag mit den Unterschriften aller Gesellschafter. Nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister können Sie die Limited beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

So helfen wir Ihnen mit der Limited in Deutschland

Wir helfen Ihnen im Gegensatz zu reinen Gründungsagenturen nicht nur bei der Gründung Ihrer Limited, sondern unterstützen Sie mit unserem Full-Service-Angebot auch im laufenden Geschäftsbetrieb. Dadurch sind Sie von weiteren Dienstleistern am Firmensitz unabhängig und haben stets einen kompetenten und persönlichen Ansprechpartner.