Wohnsitz Irland: Bedingungen und Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für das Leben in Irland hängen von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und Dauer ab. Aufenthaltsrecht und persönliche Steueransässigkeit sind getrennt zu prüfen.
Stand: September 2026.
EU-/EWR-Bürger und Schweizer
EU-Bürger können sich auf die Freizügigkeit berufen. Bei einem Aufenthalt über drei Monate kommt insbesondere eine Beschäftigung, selbständige Tätigkeit, ein Studium oder ausreichende eigene Finanzierung mit Krankenversicherung in Betracht. Für mitziehende Angehörige können eigene Nachweise erforderlich sein.
Quelle: Your Europe: Aufenthaltsrechte in der EU.
EU-/EWR-Bürger, Schweizer und britische Staatsangehörige benötigen grundsätzlich kein irisches Employment Permit. Daraus sollte jedoch kein einheitliches Verfahren für alle Nationalitäten abgeleitet werden.
Drittstaatsangehörige und Erwerbstätigkeit
Für andere Staatsangehörige ist grundsätzlich eine geeignete Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis erforderlich, sofern keine Ausnahme gilt. Je nach Nationalität wird zusätzlich ein Einreisevisum benötigt. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage ist die relevante Registrierung zu beachten. Eine Arbeitserlaubnis, ein Einreisevisum und die Erlaubnis zum Aufenthalt sind verschiedene Schritte.
Quelle: Irish Immigration: Arbeiten und Aufenthalt in Irland.
Wohnen und Behördenwege organisieren
Bereiten Sie Identitätsdokumente, Beschäftigungs- oder Einkommensnachweise, Unterkunft und Versicherung vor. Planen Sie die steuerliche Registrierung und gegebenenfalls die Beantragung einer PPS-Nummer. Diese Nummer dient Verwaltungszwecken und ersetzt keinen Aufenthaltstitel. Bei Kindern sollten Schulzugang und benötigte Unterlagen frühzeitig geklärt werden.
183 Tage oder die Zweijahresregel
Nach Revenue entsteht steuerliche Ansässigkeit grundsätzlich bei mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr oder mindestens 280 Tagen im laufenden und vorherigen Steuerjahr zusammen. Bei höchstens 30 Tagen im betreffenden Jahr greift die Zweijahresregel für dieses Jahr nicht. Grundsätzlich zählt bereits die Anwesenheit während eines Teils des Tages.
Quelle: Revenue: steuerliche Ansässigkeit.
Langfristige Bindungen berücksichtigen
Neben der jährlichen Ansässigkeit sind Ordinary Residence und Domicile eigenständige Konzepte. Ein Umzug oder eine Abmeldung beantwortet diese Fragen nicht vollständig. Gerade bei ausländischen Anlagen und späterem Wegzug sollten Sie die Folgen im Voraus prüfen.
Quelle: Revenue: Domicile.
Ihr persönlicher Umzugsplan
St. Publius unterstützt Sie bei der Abstimmung von Wohnort, beruflicher Tätigkeit und steuerlicher Einordnung. Für das Erstgespräch sind Staatsangehörigkeit, geplantes Umzugsdatum, Familienstand und eine Übersicht Ihrer Einkünfte besonders hilfreich.
Persönliche Beratung zum Wohnsitz in Irland
Sie planen einen Umzug oder möchten Ihre persönliche Situation prüfen lassen? Beschreiben Sie uns Ihre Ziele, Einkunftsarten und den vorgesehenen Zeitraum. Nutzen Sie das folgende Kontaktformular für Ihre Anfrage bei St. Publius.
