St. Publius

Firma Dubai: Steuersätze

Die Unternehmensbesteuerung in Dubai richtet sich grundsätzlich nach dem Körperschaftsteuerrecht der Vereinigten Arabischen Emirate. Für regulär besteuerte Gesellschaften und qualifizierende Freezone-Unternehmen gelten unterschiedliche Regeln.

Corporate Tax im Überblick

FallSteuersatz
Regulär: steuerpflichtiger Gewinn bis 375.000 AED0 %
Regulär: Gewinnanteil oberhalb von 375.000 AED9 %
Qualifying Free Zone Person: qualifizierende Einkünfte0 %
Qualifying Free Zone Person: nicht qualifizierende steuerpflichtige Einkünfte9 %

Die Grenze von 375.000 AED betrifft den Gewinn, nicht den Umsatz. Der reguläre Freibetrag gilt nicht entsprechend für die nicht qualifizierenden Einkünfte einer Qualifying Free Zone Person.

Freezone bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit

Der begünstigte Status setzt die Erfüllung besonderer Anforderungen voraus. Tätigkeit, Einkunftsart, tatsächliche wirtschaftliche Präsenz und die einschlägigen Dokumentationspflichten müssen zusammenpassen. Die bloße Registrierung in einer Freezone reicht nicht.

Große internationale Unternehmensgruppen

Für vom Mindeststeuerregime erfasste multinationale Gruppen kann eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % greifen. Maßgeblich ist grundsätzlich ein weltweiter Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. EUR in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Dies ist kein allgemeiner Satz für jede Dubai-Firma.

Quelle: PwC: VAE – Corporate Tax und Mindestbesteuerung. Stand: September 2026.

Steuerplanung im laufenden Betrieb

Organisieren Sie die Gewinnermittlung, Registrierung und fristgerechte Erklärungsabgabe von Anfang an. Umsatzsteuer und eventuelle Pflichten im Ausland sind gesondert zu beurteilen. Die Besteuerung einer Gesellschaft ersetzt zudem nicht die Prüfung der persönlichen Steuern ihrer Eigentümer.

Weitere Erläuterungen finden Sie auf unserer Seite Steuern in Dubai.

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