Firma Irland: Steuersätze
Bei einer irischen Firma hängt die Körperschaftsteuer wesentlich von der Art der Einkünfte ab. Der bekannte Satz von 12,5 % gilt nicht pauschal für alle Erträge einer Limited.
Reguläre Unternehmensbesteuerung
| Einkunftsart | Grundsätzlicher Satz |
| Trading Income aus begünstigter gewerblicher Tätigkeit | 12,5 % |
| Non-Trading Income, beispielsweise Miete und bestimmte Anlageerträge; bestimmte ausgenommene Tätigkeiten | 25 % |
| Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne | Regelmäßig 33 %, vorbehaltlich Ausnahmen |
Die Einstufung als Trading Income richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Firmenname und Registereintrag reichen dafür nicht aus. Irisch ansässige Gesellschaften werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Gewinn erfasst.
Quelle: Irish Revenue: Corporation Tax – Basis of charge. Stand: September 2026.
Mindeststeuer für große Gruppen
Pillar Two zielt für erfasste Unternehmensgruppen auf eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % je Steuergebiet. Die Umsatzschwelle beträgt grundsätzlich 750 Mio. EUR Konzernumsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Für eine gewöhnliche eigenständige kleine Limited ersetzt dies nicht automatisch den regulären Satz.
Bei sogenannten Close Companies können Zuschläge auf bestimmte nicht ausgeschüttete Einkünfte relevant werden. Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne müssen auf mögliche Ausnahmen geprüft werden.
Quelle: PwC: Irland – Unternehmenssteuern und Pillar Two. Stand: September 2026.
Die tatsächliche Gesamtbelastung ermitteln
Trennen Sie operative Umsätze, Kapitalanlagen und Beteiligungen in der Planung. Umsatzsteuer, Lohnabgaben und die Besteuerung späterer Ausschüttungen sind eigenständige Themen. Für eine aussagekräftige Kalkulation benötigen wir Angaben zu Tätigkeit, Geschäftsleitung, erwarteten Ergebnissen und Eigentümerstruktur.
Ihr nächster Schritt mit St. Publius
Sie planen eine Firma in Irland? Besprechen Sie mit uns Ihr Geschäftsmodell, die Gesellschafterstruktur und den geplanten Geschäftsbetrieb. Auf dieser Grundlage lassen sich Gründung und laufende Betreuung sinnvoll aufeinander abstimmen. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Allgemeine Informationen; die konkrete rechtliche und steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
