Firma Spanien: Voraussetzungen
Für viele unternehmerische Vorhaben in Spanien eignet sich eine Sociedad Limitada (S.L.). Vor der Gründung sollten Gesellschafter, Verwaltung, Sitz und die Finanzierung des tatsächlichen Betriebs geklärt sein.
Kapital und Gesellschaftssitz
Das gesetzliche Mindestkapital einer S.L. beträgt 1 EUR. Unterhalb von 3.000 EUR gelten zusätzliche Schutzregeln: Mindestens 20 % des Gewinns fließen in die gesetzliche Rücklage, bis Kapital und Rücklage zusammen 3.000 EUR erreichen. Bei einer Liquidation mit unzureichendem Gesellschaftsvermögen haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Differenz zwischen 3.000 EUR und dem gezeichneten Kapital. Ein Euro Mindestkapital bedeutet deshalb nicht, dass eine Firma für einen Euro betriebsbereit ist.
Der Sitz muss in Spanien am Ort der tatsächlichen Verwaltung und Leitung oder der Hauptniederlassung liegen. Auch eine Einpersonengesellschaft ist möglich.
Quelle: BOE: Ley de Sociedades de Capital, insbesondere Artikel 4, 9 und 12. Stand: September 2026.
Unterlagen vollständig vorbereiten
- Identitätsnachweise der Beteiligten und erforderliche spanische Identifikationsnummern.
- Nachvollziehbare Eigentümerstruktur und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten.
- Unternehmensname, Tätigkeitsbeschreibung, Sitz und Vertretungsregelung.
- Bei ausländischen Unterlagen gegebenenfalls Übersetzung, Beglaubigung oder Vollmacht.
Betrieb und persönliche Tätigkeit
Klären Sie vor einer Raumanmietung, ob die geplante Nutzung genehmigungsfähig ist. Die Beteiligung an einer Gesellschaft und die Berechtigung, persönlich in Spanien zu arbeiten, sind getrennte Fragen. Bei Mitarbeitern und tätigen Geschäftsführern müssen die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung und die Lohnabrechnung in die Planung einbezogen werden.
Ihr nächster Schritt mit St. Publius
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Allgemeine Informationen; die konkrete rechtliche und steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.
