Steuerfreies Wettbewerbsverbot

Internationales Steuerrecht ist derartig komplex das immer wieder “weiße” Einkünfte entstehen können. Weiße Einkünfte sind legal nicht versteuerte Einkünfte. Verständlicherweise sind Finanzminister nicht begeistert das Einkünfte legal steuerfrei vereinnahmt werden können. Aufgrund komplexer Gesetzgebungsverfahren lassen sich solche Lücken jedoch nicht immer zeitnah schließen.

Als Unternehmer dürfen Sie solche Lücken legal nutzen und davon profitieren. Gute Steuerberater weisen ihre Mandanten proaktiv auf solche Lücken hin um steuerliche Sparpotentiale zu heben.

Eine solche steuerliche Lücke ist die Möglichkeit für die Zeit eines Wettbewerbsverbotes bei einer deutschen Firma die Gehaltsentschädigung steuerfrei zu vereinnahmen. Wenn Sie z.B. von Ihrem Unternehmen ein Gehalt i.H.v. 10.000 € monatlich beziehen und selbiges Ihnen ein Wettbewerbsverbot für 2 Jahre in Deutschland erteilt ist diese Entschädigung auf zukünftige Einkünfte, sofern Sie sich an das Wettbewerbsverbot halten und nicht in Deutschland arbeiten, in Deutschland steuerfrei. Das deutsche Unternehmen hingegen kann diese Zahlung als Betriebsausgaben geltend machen. Im Ergebnis können Sie 240.000 € steuerfrei privat vereinnahmen während Ihr Unternehmen 240.000 € Betriebskosten steuermindernd geltend machen kann. Win-win für alle Beteiligten.

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