Steuerfrei auf Mallorca leben

Da arbeiten wo andere Urlaub machen und das steuerfrei!!!!

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz, aus beruflichen Gründen, nach Spanien verlegen möchte kann hier auf eine Sonderregelung des spanischen Steuergesetzes zurückgreifen. Gemäß einer Regelung kann man sich einige steuerliche Vorteile verschaffen und zahlt keine Steuern auf das Welteinkommen. Dies gilt in dem Steuerzeitraums, in dem der Wohnsitzwechsel vorgenommen wird, sowie in den fünf darauffolgenden Steuerperioden. Ziel der Regelung ist es, einen Anreiz für Unternehmer zu schaffen, Ihr Unternehmen nach Spanien zu verlegen und somit Fachpersonal in das Land zu holen.

 
St. Publius zeigt Ihnen wie`s geht und ist Ihnen behilflich:

  • Finde Sie die richtige richtigen Immobilie
  • Anmeldung der bei allen Behörden
  • Gründung der Spanieschen Firma (S.L.)
  • Steuererklärung und Buchhaltung

 

Anforderungen:

Personen, die die genannte Regelung anwenden möchten, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

• Darf in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien ansässig gewesen sein.
• Die Entsendung nach Spanien erfolgt aufgrund eines Arbeitsvertrags.
• Die Regelung kann auch von Personen mit Geschäftsführerfunktionen angewendet.
• Die Regelung gilt nicht für Personen mit Einkünften aus spanischen Gebieten.

Lassen Sie sich vom Geschäftsführer von St. Publius Mallorca, Herrn Hauke Dursthoff, konkret kostenlos telefonisch beraten!

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