Steuerberater Märchen

Es war einmal….. so beginnen Märchen häufig. Wer kennt nicht die Abenteuer von Rotkäppchen, Hans im Glück und anderen Protagonisten?

Leider kommen Märchengeschichten wenn sie deutschen Steuerberatern erzählt werden nicht derart offensichtlich daher. Statt verklärter böse Wolf Geschichten handeln Mythen die von Steuerberatern erzählt werden vielmehr vom allmächtigen Finanzamt und dessen Gefährlichkeit. Opfer sind in den Geschichten böse Unternehmer die nicht willenlos und devot im gehorsamen Vorauseilen jegliche Kontakte zum Ausland vermeiden. Selbige würden nicht vom bösen Wolf besucht sondern – viel schlimmer – von Steuerfahndern.

Während die große Politik von Globalisierung und Exportnation Deutschland schwadronieren meiden deutsche Steuerberater Auslandssachverhalte wie der Teufel das Weihwasser. Aus purer Unwissenheit und Ignoranz schaden viele Steuerberater Unternehmern bei der wirtschaftlichen Entfaltung. Das deutsche Steuerberater ihre Mandanten unzureichend beraten liegt daran das sie vom örtlichen Finanzamt in die Schranken gewiesen werden. Getreu dem Motto: “Wessen Lizenz ich bekommen – dessen Lied ich sing.” Interne Ratingsysteme der Behörden identifizieren zu “kreative” Berater die daraufhin saktioniert werden.

St. Publius hat die abstrusesten 3 Märchen zusammengefasst:

Deutsche dürfen keine Firma im Ausland gründen oder besitzen!

Ob Unternehmer z.B. Apple Aktien kaufen oder Limited Firmenanteile – juristisch sind beides Unternehmensbeteiligungen. Selbstverständlich ist der Kauf von Unternehmensbeteiligungen unabhängig vom Ort bzw. Nationalität des Unternehmers völlig legal.

Mit deutschem Wohnsitz darf man kein Geschäftsführer im Ausland sein!

Ausländer mit Auslandswohnsitz dürfen Geschäftsführer deutscher GmbH`s werden. Folgerichtig dürfen deutsche Personen uneingeschränkt – auch bei Wohnsitz in Deutschland – weltweit als Geschäftsführer tätig werden.

Auslandsfirmen mit deutschem Chef sind in Deutschland steuerpflichtig!

Diese Idee ist ähnlich absurd wie zu glauben Angela Merkel würde Donald Trump heiraten. Wenn z.B. der Geschäftsführer der BitBurger Brauereigruppe GmbH seinen Wohnsitz nach Panama verlegt bleibt die Steuerpflicht der Brauerei in Deutschland. Exakt ebenso verhält es sich mit Auslandsgesellschaften. Eine maltesische Limited ist in Malta steuerpflichtig!

Fragen Sie einfach Ihren Steuerberater zu Auslandssachverhalten. Seien Sie nicht überrascht wenn er Ihnen ähnliche und andere Märchen serviert werden. Örtliche Steuerberater sind hingegen die richtige Wahl wenn Sie wissen möchten ob Sie ihr Parkticket betrieblich absetzen können – nicht aber für internationale Sachverhalte.

Nicht umsonst arbeiten professionelle Steuerberatungskonzerne wie PWC, EY u.a. mit Großkonzernen in internationalen Sachverhalten. Statt Angstmärchen zu verbreiten ermöglichen es die großen Kanzleien erfolgreichen Unternehmerns Vorteile dank internationaler Strukturen zu erzielen. Warum sollte nicht auch Ihre GmbH die gleichen Vorteile genießen können wie die Firmen von Google, Apple, Starbucks & Co.?

St. Publius bietet seit nunmehr fast 10 Jahren Steuerreduktionslösungen die bislang ausschließlich von Großkonzernen praktiziert wurden. Dank günstiger monatlicher Gebühren lohnen sich internationale Firmenstrukturen jetzt auch für mittelständische Unternehmen. Lassen Sie sich von St. Publius kostenlos beraten!

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