Deutsche Briefkastenfirma
Briefkastenadressen im Ausland erkennt der deutsche Fiskus nicht an. Wußten Sie das der deutsche Fiskus auch in Deutschland Briefkastenadressen nicht anerkennt?
Profitieren Sie von dieser Gesetzeslage und nutzen Sie mit Ihrer Limited (Malta, Dubai, Hongkong, UK oder Irland) eine Briefkastenadresse in Deutschland. Der Briefkasten löst keine Steuerpflicht aus! Sie können also mit Ihrer steuerfreien Dubai oder Hongkongfirma eine repuationsstarke Adresse in Deutschland nutzen ohne Steuern in Deutschland zahlen zu müssen.
Auch eine Gewerbeanmeldung oder sonstige Anmeldungen (IHK, GEZ…) entfallen komplett. Die Briefkastenadressen sind so ausgelegt das diese KEINE Betriebstätte gemäß § 12 AO auslösen. Ihre Kunden nutzen also den Komfort Briefe und Pakete an eine deutsche Firmenadresse senden zu können, während Sie sich deutsche Bürokratie, Steuern und Behördenschmerz ersparen.
Der deutsche Briefkastenservice wird Ihnen speziell von St. Publius angeboten. Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen gerne schriftlich, das Ihre Auslandsfirma keinen steuerlichen Sitz in Deutschland auslöst. Lassen Sie sich jetzt von einem St. Publius Berater ausfürlich kostenlos und unverbindlich informieren.