Besuch vom Finanzamt

Die Finanzbehörden in Deutschland und Österreich zählen zu den strengsten Steuereintreibungsinstitutionen weltweit. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO) wird in Deutschland strafrechtlich mit Totschlag (§ 212 StGB) – Freiheitsstrafe bis maximal 10 Jahre – gleichgesetzt. In der Praxis werden jedoch Steuerhinterzieher in Millionenhöhe zu verhältnismäßig kleinen Strafen herangezogen (z.B. Fall Hoeneß). Das System der “Angstmache” in Bezug auf Steuerreduktion hat in Deutschland System. Nicht selten fallen Finanzbehörden mit unverhältnismäßig viel Personal bei Unternehmen ein auf um Aufmerksamkeit zu erregen. Wie sonst lässt sich ein Sturm der Deutschen Bank mit einer Hundertschaft unter Waffen erklären? Die Behörden werden wohl kaum bewaffnete Banker als Gegner erwarten.

Das System der Angst ist tief bei Steuerberatern und Unternehmern etabliert. Statt offen über unternehmerische Möglichkeiten im Zeichen der Globalisierung zu sprechen wird alles “ausländische” kritisch gesehen. Wer ein Unternehmen im Ausland gründet gilt gerne pauschal als “Steuerflüchtling”. Ist dies begründet? Zumeist nicht. Internationaler Wettbewerb fordert internationale Lösungen.

Was tun bei Besuch von Finanzbehörden?

Finanzbeamte sind Beamte mit Fixgehältern. Zu ihren Denkmustern gehört nicht unternehmerisch zu denken sondern möglichst viele Steuern einzutreiben. Manchmal auch indem die eigenen Finanzgesetze ignoriert bzw. gebrochen werden. Wer sich mit dem Phänomen “treaty override” bereits beschäftigt hat wundert sich nicht wenn man Finanzbescheide bekommt die offensichtlich falsch sind. Ein Finanzbeamte stellt lieber eine Steuerforderung zu viel als eine zu wenig.

Als Unternehmer sollten Sie Forderungen des Finanzamtes, Sonderprüfungen und ähnliche Maßnahmen sachlich und professionell gegenüberstehen. Kein Finanzbeamte kann Sie zu mündlichen Aussagen zwingen oder sonstige Informationen von Ihnen verlangen ohne das Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Häufig versuchen Behörden mit psychologischen Tricks Informationen von Steuerpflichtigen zu erhalten an die sie sonst nicht gekommen wären. Behalten Sie einen kühlen Kopf!

St. Publius ist regelmäßig mit Finanzbehörden in verschiedenen Ländern in Kontakt und verweisst die Beamten in ihre gesetzlichen Schranken. Mit erfahrenen Anwälten und Steuerspezialisten werden Behauptungen und Anschuldigungen von Behörden erfolgreich angegangen. Steuerschätzungen oder fiktive Annahmen von Behörden sollten von Unternehmern nicht akzeptiert werden.

Sprechen Sie Ihren St. Publius Berater an wenn Sie Unterstützung bei falschen Steuerforderungen benötigen! Besser noch: Sorgen Sie mit den richtigen Unternehmensstrukturen gegen zu hohe Steuerforderungen effektiv vor. St. Publius berät Sie!

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