Steuer auf unrealisierte Gewinne

Die Besteuerung unrealisierter Gewinne (z. B. Wertsteigerungen von Beteiligungen oder Immobilien ohne Verkauf) hätte für deutsche Unternehmer erhebliche praktische und wirtschaftliche Nachteile. In den Niederlanden wurde eine solche Steuer ab 2028 für Privatpersonen gesetzlich beschlossen.

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis auch Deutschland Steuern auf unrealisierte Gewinne einführt. Hier die wichtigsten Aspekte dieser investitionsschädlichen Steuer strukturiert dargestellt:


1. Liquiditätsproblem („Tax without Cash“)

Kernproblem: Es wird Steuer fällig, obwohl kein Geld geflossen ist.

Beispiel:
Ein Unternehmer hält 100 % an einer GmbH. Der Unternehmenswert steigt von 1 Mio. € auf 3 Mio. €.
→ 2 Mio. € unrealisierter Gewinn.
→ Steuerzahlung möglich, obwohl keine Anteile verkauft wurden.

Folgen:

  • Zwang zur Kreditaufnahme

  • Verkauf von Unternehmensanteilen

  • Verringerung von Investitionsfähigkeit

Gerade in wachstumsstarken, aber kapitalintensiven Unternehmen (Startups, Technologie, Immobilien) wäre das existenzgefährdend.


2. Substanzbesteuerung

Unrealisierte Gewinne sind oft nur Buchwerte oder Bewertungen auf Basis von Gutachten.

Probleme:

  • Unternehmensbewertungen sind volatil

  • Marktpreise schwanken

  • Gewinne können sich später wieder auflösen

Der Staat besteuert damit ggf. Werte, die nie real realisiert werden.


3. Planungsunsicherheit

Unternehmer benötigen:

  • Investitionssicherheit

  • Kalkulierbare Steuerlast

  • Langfristige Strategien

Eine laufende Bewertung aller Beteiligungen würde:

  • Steuerplanung massiv erschweren

  • Jahresabschlüsse komplizierter machen

  • Bewertungsstreitigkeiten mit dem Finanzamt erhöhen


4. Innovations- und Wachstumshemmnis

Startups leben von:

  • stark steigenden Unternehmensbewertungen

  • Kapitalrunden

  • Beteiligungsmodellen

Wenn jede Bewertungssteigerung sofort steuerpflichtig wäre:

  • Gründer müssten Anteile verkaufen

  • VC-Modelle würden unattraktiver

  • Standort Deutschland verlöre an Wettbewerbsfähigkeit

Im internationalen Vergleich (z. B. USA, Dubai, Singapur) würde Deutschland zusätzlich an Attraktivität verlieren.


5. Doppelbesteuerungsgefahr

Mögliche Szenarien:

  • Besteuerung des unrealisieren Gewinns

  • Später tatsächlicher Verkauf

  • Erneute Besteuerung bei Realisation

Zwar könnten Anrechnungsmechanismen vorgesehen werden – die Praxis wäre aber komplex und streitanfällig.


6. Bewertungsprobleme bei GmbH-Anteilen

Nicht börsennotierte GmbHs haben:

  • keinen Marktpreis

  • keinen täglichen Kurs

Bewertung erfolgt über:

  • Ertragswertverfahren

  • Multiplikatoren

  • DCF-Modelle

Diese sind subjektiv → Konfliktpotenzial mit dem Finanzamt.


7. Verfassungsrechtliche Bedenken

Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich das Realisationsprinzip (§ 252 HGB).

Eine Besteuerung ohne Realisation könnte:

  • gegen Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen

  • als unverhältnismäßig gelten

  • Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) berühren


8. Standort- und Wegzugsanreize

Deutschland hat bereits:

  • hohe Einkommensteuer

  • hohe Unternehmensbesteuerung

  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Eine zusätzliche laufende Besteuerung von Wertsteigerungen würde:

  • Holdingstrukturen ins Ausland verlagern

  • Unternehmer zum Wegzug motivieren

  • internationale Holding-Standorte attraktiver machen

Die Steuerkanzlei St. Publius hilft mit finanzamtkonformen Unternehmensstrukturen den finanziellen Nachteilen möglicher Steuern auf unrealisierte Gewinne entgegen zu wirken. Buchen Sie jetzt Ihre kostenfreie und unverbindliche Beratung!

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