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Wohnsitz Spanien: Steuersätze für Privatpersonen

Spanien unterscheidet zwischen dem allgemeinen Einkommen und der Sparbemessungsgrundlage. Bei steuerlich Ansässigen wird grundsätzlich das weltweite Einkommen erfasst. Die persönliche Belastung hängt außerdem von der autonomen Region und persönlichen Abzügen ab.

Stand: September 2026. Übersicht zum allgemeinen spanischen Steuersystem; besondere Gebiete können abweichen.

Gehalt, selbständige Arbeit, Mieten und Renten

Diese Einkünfte gehören regelmäßig zur allgemeinen Bemessungsgrundlage. Der IRPF setzt sich aus einem staatlichen und einem regionalen Tarif zusammen. Die Tabelle zeigt ausschließlich den staatlichen Anteil; der regionale Anteil kommt hinzu.

Allgemeine Bemessungsgrundlage pro JahrStaatlicher Grenzsteuersatz
Bis 12.450 €9,5 %
Über 12.450 bis 20.200 €12 %
Über 20.200 bis 35.200 €15 %
Über 35.200 bis 60.000 €18,5 %
Über 60.000 bis 300.000 €22,5 %
Über 300.000 €24,5 %

Diese Sätze sind keine Gesamtsteuersätze. Eine einheitliche nationale Gesamttabelle wäre irreführend. Für Mallorca ist beispielsweise die Regelung der Balearen einzubeziehen.

Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne

Für die Sparbemessungsgrundlage gelten im allgemeinen System folgende kombinierte Sätze:

Einkommensteil pro JahrSteuersatz
Bis 6.000 €19 %
Über 6.000 bis 50.000 €21 %
Über 50.000 bis 200.000 €23 %
Über 200.000 bis 300.000 €27 %
Über 300.000 €30 %

Beispiel: Bei 10.000 € Sparbemessungsgrundlage ergeben sich vor individuellen Korrekturen 1.980 € Steuer: 6.000 € × 19 % plus 4.000 € × 21 %.

Sonderregime für bestimmte Zuzügler

Das oft „Beckham-Regelung“ genannte Regime kann bei erfüllten Voraussetzungen im Zuzugsjahr und fünf Folgejahren genutzt werden. Für die entsprechende allgemeine Bemessungsgrundlage gelten 24 % bis 600.000 € und 47 % darüber. Es erfordert unter anderem fünf vorherige Steuerjahre ohne spanische Ansässigkeit, einen begünstigten Zuzugsgrund und die wirksame Ausübung der Option. Es ist kein allgemeiner Tarif für jeden Auswanderer.

Quelle: Ley 35/2006, insbesondere Artikel 63, 66, 76 und 93.

Weitere Faktoren für Ihre Gesamtbelastung

Sozialversicherung, Vermögensbesteuerung, Immobilienabgaben sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer sind gesondert zu prüfen. Bei Renten und ausländischen Mieteinnahmen sind zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen relevant. Ein Quellensteuerabzug ist nicht zwingend die endgültige Steuer.

Vor einem Umzug sollten wir Einkommen, Vermögen, Herkunftsländer und die gewünschte Wohnregion gemeinsam betrachten. Erst diese Angaben ermöglichen einen sinnvollen Vergleich zwischen dem regulären System und einem möglichen Sonderregime.

Persönliche Beratung zum Wohnsitz in Spanien

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