Steuer auf unrealisierte Gewinne
Die Besteuerung unrealisierter Gewinne (z. B. Wertsteigerungen von Beteiligungen oder Immobilien ohne Verkauf) hätte für deutsche Unternehmer erhebliche praktische und wirtschaftliche Nachteile. In den Niederlanden wurde eine solche Steuer ab 2028 für Privatpersonen gesetzlich beschlossen.
Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis auch Deutschland Steuern auf unrealisierte Gewinne einführt. Hier die wichtigsten Aspekte dieser investitionsschädlichen Steuer strukturiert dargestellt:
1. Liquiditätsproblem („Tax without Cash“)
Kernproblem: Es wird Steuer fällig, obwohl kein Geld geflossen ist.
Beispiel:
Ein Unternehmer hält 100 % an einer GmbH. Der Unternehmenswert steigt von 1 Mio. € auf 3 Mio. €.
→ 2 Mio. € unrealisierter Gewinn.
→ Steuerzahlung möglich, obwohl keine Anteile verkauft wurden.
Folgen:
Zwang zur Kreditaufnahme
Verkauf von Unternehmensanteilen
Verringerung von Investitionsfähigkeit
Gerade in wachstumsstarken, aber kapitalintensiven Unternehmen (Startups, Technologie, Immobilien) wäre das existenzgefährdend.
2. Substanzbesteuerung
Unrealisierte Gewinne sind oft nur Buchwerte oder Bewertungen auf Basis von Gutachten.
Probleme:
Unternehmensbewertungen sind volatil
Marktpreise schwanken
Gewinne können sich später wieder auflösen
Der Staat besteuert damit ggf. Werte, die nie real realisiert werden.
3. Planungsunsicherheit
Unternehmer benötigen:
Investitionssicherheit
Kalkulierbare Steuerlast
Langfristige Strategien
Eine laufende Bewertung aller Beteiligungen würde:
Steuerplanung massiv erschweren
Jahresabschlüsse komplizierter machen
Bewertungsstreitigkeiten mit dem Finanzamt erhöhen
4. Innovations- und Wachstumshemmnis
Startups leben von:
stark steigenden Unternehmensbewertungen
Kapitalrunden
Beteiligungsmodellen
Wenn jede Bewertungssteigerung sofort steuerpflichtig wäre:
Gründer müssten Anteile verkaufen
VC-Modelle würden unattraktiver
Standort Deutschland verlöre an Wettbewerbsfähigkeit
Im internationalen Vergleich (z. B. USA, Dubai, Singapur) würde Deutschland zusätzlich an Attraktivität verlieren.
5. Doppelbesteuerungsgefahr
Mögliche Szenarien:
Besteuerung des unrealisieren Gewinns
Später tatsächlicher Verkauf
Erneute Besteuerung bei Realisation
Zwar könnten Anrechnungsmechanismen vorgesehen werden – die Praxis wäre aber komplex und streitanfällig.
6. Bewertungsprobleme bei GmbH-Anteilen
Nicht börsennotierte GmbHs haben:
keinen Marktpreis
keinen täglichen Kurs
Bewertung erfolgt über:
Ertragswertverfahren
Multiplikatoren
DCF-Modelle
Diese sind subjektiv → Konfliktpotenzial mit dem Finanzamt.
7. Verfassungsrechtliche Bedenken
Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich das Realisationsprinzip (§ 252 HGB).
Eine Besteuerung ohne Realisation könnte:
gegen Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen
als unverhältnismäßig gelten
Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) berühren
8. Standort- und Wegzugsanreize
Deutschland hat bereits:
hohe Einkommensteuer
hohe Unternehmensbesteuerung
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Eine zusätzliche laufende Besteuerung von Wertsteigerungen würde:
Holdingstrukturen ins Ausland verlagern
Unternehmer zum Wegzug motivieren
internationale Holding-Standorte attraktiver machen
Die Steuerkanzlei St. Publius hilft mit finanzamtkonformen Unternehmensstrukturen den finanziellen Nachteilen möglicher Steuern auf unrealisierte Gewinne entgegen zu wirken. Buchen Sie jetzt Ihre kostenfreie und unverbindliche Beratung!

