Dubai Umsatzsteuerpflicht

Umsatzsteuerpflicht in Dubai: Ein teurer Fehler

Viele deutsche Unternehmer gehen davon aus, dass Dubai ein klassischer „Steuerfreiraum“ ist. Zwar stimmt es, dass es keine Einkommensteuer für Privatpersonen gibt, doch diese Annahme führt in der Praxis häufig zu kostspieligen Fehlern – insbesondere bei der Umsatzsteuer (VAT).

Seit 2018 gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und damit auch in Dubai, eine Umsatzsteuer von 5 %. Zahlreiche deutsche Unternehmer, die dort Gesellschaften gründen oder geschäftlich aktiv sind, übersehen ihre Umsatzsteuerpflicht vollständig oder unterschätzen deren Bedeutung.

Warum viele Unternehmer die USt.-Pflicht vergessen

Die häufigsten Gründe sind:

  • Fehlannahme: Dubai wird oft pauschal als „steuerfrei“ betrachtet

  • Unklare Beratung bei Firmengründung oder Buchhaltung

  • Digitale Geschäftsmodelle, bei denen nicht klar ist, wo der Leistungsort liegt

  • Unkenntnis der Registrierungspflicht, insbesondere wachsendem Umsatz

Sobald der steuerpflichtige Jahresumsatz die gesetzliche Schwelle (derzeit 375.000 AED) überschreitet, muss eine VAT-Registrierung erfolgen. In vielen Fällen wäre sogar eine freiwillige Registrierung früher sinnvoll oder notwendig gewesen.

Verspätete USt.-Meldung: Empfindliche Strafen drohen

Die Finanzbehörden in den VAE gehen bei Verstößen konsequent vor. Eine verspätete oder unterlassene Umsatzsteuermeldung kann zu erheblichen Sanktionen führen:

  • Hohe Geldstrafen bereits bei der ersten Verspätung

  • Zusätzliche tägliche Strafzahlungen, solange die Meldung aussteht

  • Nachzahlungen inklusive Strafzuschlägen

  • Im Extremfall Sperrung oder Problemen bei Visa und Bankkonten

Besonders kritisch: Die Behörden können Strafen rückwirkend verhängen – selbst dann, wenn das Unternehmen die Pflicht „nicht kannte“.

Handlungsempfehlung für deutsche Unternehmer

Wer in Dubai unternehmerisch tätig ist oder dies plant, sollte jetzt St. Publius kontaktieren:

  1. St. Publius Steuerberater prüfen, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht

  2. Professionelle VAT-Beratung durch St. Publius Spezialisten

  3. Umsatzgrenzen und Fristen überwacht St. Publius automatisch

  4. Meldungen werden pünktlich und korrekt von St. Publius einreicht

Die Umsatzsteuer in Dubai ist zwar niedrig, doch Fehler sind teuer. Eine saubere steuerliche Struktur von Anfang an schützt nicht nur vor Strafen, sondern sorgt auch für langfristige Rechtssicherheit. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Fachberater für Steuerrecht in Dubai!

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